Zum Inhalt springen

Zulassungsstelle Altenkirchen - Wunschkennzeichen AK reservieren

Zulassungsstelle Altenkirchen

Kennzeichen Altenkirchen reservieren
KFZ Ab- & Ummeldungmeldung, Neuzulassungen

Zulassungsstelle Altenkirchen – Anschrift und Kontaktdaten

Straßenverkehrsamt Altenkirchen

Zulassungsbezirk: Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
Landkreis Altenkirchen
Straße: Rathausstr. 12
Ort: 57610 Altenkirchen



Tel.: 02681-81-0
Fax: 02681-812380
Email: zulassungsstelle@kreis-ak.de
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Kennzeichen: AK
Zulassungsstelle(n) im Bezirk: Altenkirchen

 

Wunschkennzeichen AK reservieren

 

Zulassungsstelle Altenkirchen im Überblick

Für was ist die Zulassungsstelle Altenkirchen zuständig?
In der Zulassungsstelle Altenkirchen, Landkreis Altenkirchen werden folgende Leistungen angeboten:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen mit Kennzeichen AK
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Zuteilung von Wunschkennzeichen AK
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdaten
  • Meldung von Kennzeichenverlust oder Diebstahl
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II)
  • Beantragung von Fahrerlaubnissen: Ersterteilung, Erweiterung, Fahrgastbeförderung, Neuerteilung nach Entzug
  • Ausstellung von internationalen Führerscheinen
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Welche Unterlagen benötige ich für Kfz Angelegenheiten in Altenkirchen?
Für den Gang zum Straßenverkehrsamt Altenkirchen ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und alle benötigten Dokumente (im Original) mitzubringen.

Hier ist, was du brauchst:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV und ASU)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht – falls du im Auftrag handelst

Wenn du ein Fahrzeug aus dem Ausland in Altenkirchen anmelden möchtest, benötigst du zusätzliche Dokumente wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Wenn jemand anderes das Fahrzeug für dich anmeldet, musst du eine Vollmacht ausstellen. Für juristische Personen, Firmen oder Vereinigungen sind zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Kann ich in Altenkirchen ein Wunschkennzeichen beantragen?
Ja, auch in Altenkirchen sind Wunschkennzeichen Altenkirchen möglich. Nutze hier einfach das Formular auf dieser Seite. Dort gibst du deine Wunschkombination ein und wir prüfen die Verfügbarkeit online bei der Zulassungsstelle Altenkirchen.
Wenn dein Wunschkennzeichen verfügbar ist, dann reservieren wir dieses sofort online in Altenkirchen auf deinen Namen.

Anschließend kannst du sofort deine neuen AK Kennzeichen bei uns bestellen.

Kann ich mein Fahrzeug auch in einem anderen Zulassungsbezirk als in Landkreis Altenkirchen anmelden?
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass du dein Fahrzeug an deinem Hauptwohnsitz anmeldest. Du kannst dein Auto nicht in einem anderen Stadtkreis oder einem anderen Landkreis anmelden, selbst wenn du dort einen Zweitwohnsitz hast.

Wenn dein Wohnsitz also im Bezirk Landkreis Altenkirchen (Westerwald) ist, dann muss dein Fahrzeug auch in einer der Zulassungsstellen Altenkirchen angemeldet, bzw. um- oder abgemeldet werden.

Ist die Zulassungsstelle Altenkirchen und das Straßenverkehrsamt Altenkirchen daselbe?
In einigen Gegenden werden die Kfz-Zulassungsstellen dem Straßenverkehrsamt unterstellt.
Normalerweise werden die beiden Begriffe jedoch austauschbar verwendet und beziehen sich auf dieselbe Behörde.

Andere gebräuchliche Namen sind: Zulassungsbehörde, Verkehrsbehörde, Verkehrsamt, Amt für Straßenverkehr oder Kfz-Amt. Manchmal sind Zulassungsdienste auch in anderen Behörden zu finden, wie zum Beispiel im Landratsamt, in der Kreisverwaltung, in der Stadtverwaltung, im Bürgeramt oder im Bürgerservice.
Im Bezirk Landkreis Altenkirchen (Westerwald) spricht man von der Zulassungsstelle Altenkirchen.

 

Die Zulassungsbehörde Altenkirchen ist zuständig für die Orte:

Zulassungsstelle Altenkirchen Almersbach, Alsdorf, Altenkirchen, Bachenberg, Berod, Berzhausen, Betzdorf, Birken-Honigsessen, Birkenbeul, Birnbach, Bitzen, Brachbach, Breitscheidt, Bruchertseifen, Burglahr, Busenhausen, Bürdenbach, Daaden, Dellingen, Derschen, Dickendorf, Diedenberg, Eichelhardt, Eichen, Elben, Elkenroth, Emmerzhausen, Ersfeld, Etzbach, Eulenberg, Euteneuen, Fensdorf, Fiersbach, Flammersfeld, Fluterschen, Forst, Forstmehren, Friedenthal, Friedewald, Friesenhagen, Fürthen, Gebhardshain, Gieleroth, Giershausen, Grünebach, Güllesheim, Hamm, Harbach, Hasselbach, Heckenhof, Helmenzen, Helmeroth, Hemmelzen, Herdorf, Herrgottsau, Heupelzen, Hilgenroth, Hirz-Maulsbach, Horhausen, Hövels, Idelberg, Ingelbach, Ingelbach-Bahnhof, Isert, Kaltau, Katzwinkel, Kausen, Kescheid, Kettenhausen, Kircheib, Kirchen, Kraam, Krunkel, Langenbach, Lechenbach, Malberg, Mammelzen, Marienthal, Mauden, Mehren, Michelbach, Mittelhof, Molzhain, Mudersbach, Mühlenthal, Nauroth, Neitersen, Neuschlade, Niederdreisbach, Niederfischbach, Niederirsen, Niedersteinebach, Niederähren, Nisterberg, Obererbach, Oberirsen, Oberlahr, Obernau, Obersteinebach, Oberwambach, Orfgen, Peterslahr, Pfannenschoppen, Pleckhausen, Pleckhausermühle, Pracht, Racksen, Reiferscheid, Rettersen, Rosenheim, Rosenheimerlay, Roth, Rott, Scheuerfeld, Schutzbach, Schöneberg, Schürdt, Seelbach, Seelbach, Seifen, Selbach, Steinebach, Steineroth, Stürzelbach, Sörth, Thal, Thalhausen, Thalhausermühle, Volkerzen, Wallmenroth, Walterschen, Weitefeld, Werkhausen, Weyerbusch, Willroth, Wissen, Wölmersen, Ziegenhain, Ölsen

 

Kfz zulassen, ummelden oder abmelden

Termin in Altenkirchen vereinbaren.
Stell sicher, dass du frühzeitig einen Termin vereinbarst! Es kann sein, dass du sonst Wochen oder sogar Monate auf einen Termin in Altenkirchen warten musst. Wenn möglich, nutze eine Online-Terminvereinbarung. Falls das nicht möglich ist, ruf bei der Zulassungsstelle Altenkirchen an,
Telefon: 02681-81-0 oder sende eine Email an zulassungsstelle@kreis-ak.de.

Wenn du ohne Termin kommst, musst du u.U. mit mehreren Stunden Wartezeit rechnen, also sei darauf vorbereitet. Es ist auch ratsam, Brückentage zu vermeiden, da an diesen Tagen oft weniger Personal vor Ort ist.

Wunschkennzeichen Altenkirchen vorher online reservieren – das spart viel Wartezeit.

Wenn du ein Wunschkennzeichen reservieren möchtest, dann solltest du dies unbedingt vor deinem Termin beim Straßenverkehrsamt Altenkirchen online erledigen.
Du ersparst dir dadurch erhebliche Wartezeit.

Normalerweise läuft ein Zulassung in Altenkirchen wie folgt ab:
Du gehst zunächst zum Schalter, dort werden deine Dokumente geprüft und deine Daten erfasst und es wird dir ein Kennzeichen zugeteilt. Mit dieser Zuteilung gehst du dann zu einem Schilderpräger vor Ort, dort musst du ggf. Wartezeiten einplanen. Die Nummernschilder sind vor Ort oftmals deutlich teurer, du kannst online bis zu 70% beim Schilderkauf einsparen.

Wenn du dann deine neuen Kennzeichen endlich bekommen hast, geht es zurück zum Schalter (wahrscheinlich wieder mit Wartezeit).
Dort wird der Vorgang dann abgeschlossen und du bekommst die Plaketten auf deine Kennzeichen.

Du kannst deine Wege und deine Wartezeit deutlich verkürzen, indem du online dein Kennzeichen AK reservierst und die Nummernschilder schon zum Termin in der Zulassung Altenkirchen mitbringst

Wir reservieren dein Wunschkennzeichen Altenkirchen sofort für dich und liefern dir auch deine neuen Nummernschilder.

Kennzeichen Altenkirchen online bestellen und zur Zulassung mitbringen.

Wie bereits geschildert, musst du normalerweise bei der Zulassung viel Zeit einplanen, daher ist es sinnvoll, die Nummernschilder gleich mit zum Termin zu bringen, das spart eine Menge Zeit ein und vereinfacht den Vorgang beim Straßenverkehrsamt Altenkirchen

Wir liefern dir deine neuen Nummernschilder direkt zu dir nach Hause. Frachtfrei!
Du sparst dabei bis zu 70% gegenüber einem örtlichen Präger in Altenkirchen. Wir liefern alle Kennzeichengrößen für alle Kfz. Egal ob du ein Autokennzeichen, Nummernschilder für dein Motorrad, ein Saisonkennzeichen oder ein H-Kennzeichen für deinen Oldtimer benötigst, wir liefern nach DIN CERTCO zertifizierte Nummernschilder, sogar auf Wunsch in Carbon-Optik.

Bestelle einfach in unserem Kennzeichen-Shop, idR. sind die Schilder morgen bei dir.

eVB-Nummer nicht vergessen!

Bevor du dein Fahrzeug zulassen kannst, musst du eine Kfz-Versicherung abschließen. Von deiner Versicherung erhältst du eine Versicherungsnummer, die sogenannte eVB-Nummer. Diese Nummer musst du bei der Zulassungsstelle Altenkirchen angeben. Um eine günstige Versicherung zu finden, empfehle ich dir, unseren Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen. Damit kannst du verschiedene Angebote vergleichen und die passende Versicherung für dich finden.

Und du bekommst sofort deine erforderliche eVB-Nummer (öffnet weiteres Fenster damit du später hier weitermachen kannst) per Email oder SMS.

Alle Unterlagen zusammen?

Auch wenn es bereits weiter oben schon aufgeführt ist, für deinen Besuch beim Straßenverkehrsamt Altenkirchen ist es absolut wichtig, dass du gut vorbereitet bist und alle benötigten Dokumente im Original mitbringst. Daher haben wir diese hier noch einmal aufgeführt. Eine detailierte Anleitung zur Fahrzeugzulassung findest du auch in unseren Artikel „Fahrzeug zulassen„.

Grundsätzlich brauchst du:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass um dich auszuweisen
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I deines Fahrzeugs (früher Fahrzeugschein)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Den Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV und ASU)
  • Bei einem Oldtimer das ensprechende Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
  • Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA Mandat)
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn du im Auftrag eines anderen handelst

Bei der Zulassung von Neuwagen, die aus der EU importiert werden, benötigst du:

  • Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) oder alternativ eine Vollabnahme durch den TÜV.
  • Einen Eigentumsnachweis, am besten in Form der Originalrechnung oder des Kaufvertrags.

Für Neuwagen aus Nicht-EU-Ländern sind in Altenkirchen zusätzlich erforderlich:

  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers.
  • Eine Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers über den Neuwagenstatus.
  • Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Vollgutachten.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes.
  • Der Originalkaufvertrag oder die Originalrechnung als Eigentumsnachweis.
  • Falls das importierte Fahrzeug bereits zugelassen ist, musst du die ausländischen Kennzeichen vorlegen bzw. zum entstempeln abgeben.

Für gebrauchte Fahrzeuge aus Deutschland brauchst du:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein).
  • Einen gültigen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist).
  • Die bisherigen Kennzeichen zum entstempeln.

Für gebrauchte Fahrzeuge aus der EU sind zusätzlich notwendig:

  • Die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Herkunftsland.
  • Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten von TÜV oder Dekra.
  • Den Kaufvertrag oder die Rechnung als Eigentumsnachweis.
  • Die ausländischen Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist. (Diese müssen entstempelt werden)

Bei gebrauchten Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern musst du in Altenkirchen folgende Dokumente bereithalten:

  • Die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere.
  • Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) oder alternativ ein Vollgutachten von einer Prüfstelle.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt.
  • Die ausländischen Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist.
  • Den Kaufvertrag und die Rechnung im Original.
  • Den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU).

In besonderen Fällen gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Bei Vertretung benötigst du eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten und des Halters.
  • Bei Zulassung durch eine Firma sind ein aktueller Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma erforderlich.
  • Bei Zulassung durch Minderjährige wird eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt.
  • Bei Zulassung durch einen Verein werden ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und der Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins benötigt.

Achte darauf, das wirklich alle Unterlagen vorliegen!

Welche Kosten kommen beim Straßenverkehrsamt Altenkirchen auf mich zu?

Für deine Zulassung Bezirk Landkreis Altenkirchen (Westerwald) fallen folgende Kosten an:

  • Amtsgebühren Landkreis Altenkirchen: ca. 30 bis 40 Euro
  • Gebühr für ein Wunschkennzeichen in Altenkirchen: 12,80 Euro (dies ist bundeseinheilich)
  • Kosten für eine Feinstaubplakette AK: ca. 5 Euro (gibt es auch bei uns)
  • Kosten für Kfz-Kennzeichen AltenKirchen (AK): ca. 20 bis 70 Euro (bei uns ab 4,90€)

Ich wohne im Bezirk Landkreis Altenkirchen (Westerwald), bei welchen Zulassungstellen kann ich mein Fahrzeug anmelden?

Hier die Zulassungsstelle(n) Landkreis Altenkirchen

Altenkirchen

 

Wunschkennzeichen Altenkirchen (AK) online reservieren


 

Kennzeichen Autokennzeichen Kfz Kennzeichen Wunschkennzeichen

 


Autokennzeichen ab 4,90€
WunschKennzeichen Landkreis Altenkirchen (Westerwald) online reservieren
Alle Kfz Kennzeichenarten, alle Schildergrößen
Kostenloser Versand, meistens noch am selben Tag
Grüne Umweltplakette gleich mitbestellen
Kennzeichen nach DIN CERTCO zertifiziert
Made in Germany
Kennzeichen bis zu 70% günstiger als vor Ort