Wenn Du Dein Auto abmeldest, hast Du in Deutschland die Möglichkeit, das Kennzeichen zu reservieren, um es später weiter zu verwenden. Dies kann sinnvoll sein, wenn Du ein neues Fahrzeug anmelden möchtest und nicht extra ein neues Kennzeichen beantragen willst. Doch wie funktioniert das genau? In diesem Artikel erfährst Du, was Du dabei beachten musst und wie Du Dein Kennzeichen nach der Abmeldung reservieren kannst.
Wie kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung reservieren?
Um Dein Kennzeichen nach der Abmeldung zu reservieren, musst Du dies direkt bei der Abmeldung des Fahrzeugs angeben. Du kannst Dein Kennzeichen für eine gewisse Zeit blocken lassen, meist für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Dies ermöglicht es Dir, das Kennzeichen bei der Neuanmeldung eines anderen Fahrzeugs zu verwenden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Abmeldung?
Für die Abmeldung Deines Fahrzeugs musst Du die folgenden Dokumente mit zur Zulassungsstelle nehmen:
- Dein Personalausweis oder Reisepass
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alle gesiegelten Kennzeichen
- Einen Verwertungsnachweis, wenn das Auto verschrottet wird
Muss ich das Kennzeichen online reservieren?
Die Reservierung des Kennzeichens erfolgt in der Regel direkt bei der Zulassungsstelle, wo auch die Abmeldung vorgenommen wird. Einige Zulassungsstellen bieten allerdings auch die Möglichkeit, das Kennzeichen online zu reservieren. Dies kann je nach Region variieren. Es ist ratsam, vorher auf der Website der zuständigen Behörde nachzusehen.
Wie lange kann ich das Kennzeichen reservieren?
Die Dauer der Reservierung hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab, jedoch beträgt die Frist häufig bis zu 12 Monate. In einigen Fällen kannst Du die Reservierung auf Antrag verlängern, solltest Du in dieser Zeit kein neues Fahrzeug anmelden können.
Was kostet es, das Kennzeichen zu reservieren?
Du kannst hier direkt im Formular dein Wunschkennzeichen reservieren, die Kosten betragen bundeseinheitlich 12,80 Euro.
Zudem gibt es eine Gebühr für die Änderung der Fahrzeugpapiere.
Kann ich das Kennzeichen nach dem Verkauf des Autos behalten?
Wenn Du Dein Auto verkaufst, kannst Du das Kennzeichen nicht auf den neuen Besitzer übertragen. Das Kennzeichen kann nur von Dir selbst weiterverwendet werden, sofern Du es reserviert hast. Der neue Halter muss in jedem Fall ein neues Kennzeichen beantragen.
Kann ich mein altes Kennzeichen in einem neuen Bezirk verwenden?
Ja, in Deutschland ist es seit 2015 möglich, Dein Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Bezirk mitzunehmen. Du musst das Kennzeichen jedoch bei der Zulassungsstelle ummelden, damit die neuen Fahrzeugpapiere angepasst werden.
Was passiert, wenn die Reservierungsfrist abläuft?
Wenn die Reservierungsfrist für Dein Kennzeichen abgelaufen ist, wird es wieder freigegeben und kann von anderen Fahrzeughaltern genutzt werden. Um dies zu vermeiden, solltest Du rechtzeitig bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob eine Verlängerung der Reservierung möglich ist. Dies ist in vielen Fällen gegen eine geringe Gebühr machbar.
Kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung auch für ein anderes Fahrzeug reservieren?
Ja, Du kannst Dein Kennzeichen nach der Abmeldung für ein neues Fahrzeug reservieren. Dies ist besonders praktisch, wenn Du bereits weißt, dass Du bald ein neues Auto anmelden möchtest. Die Reservierung ermöglicht es Dir, dass Du Dein bisheriges Kennzeichen weiterhin nutzen kannst, was auch Kosten spart, da Du kein neues Kennzeichen anfertigen lassen musst.
Ist die Reservierung meines Kennzeichens bei jedem Fahrzeugwechsel möglich?
Die Reservierung Deines Kennzeichens ist nicht bei jedem Fahrzeugwechsel möglich. Wenn Du Dein Kennzeichen bereits einmal nach einem Fahrzeugwechsel behalten hast, kann es sein, dass eine erneute Mitnahme bei einem weiteren Fahrzeugwechsel nicht gestattet ist. Hier lohnt es sich, bei der Zulassungsstelle nachzufragen, da die Regelungen je nach Region unterschiedlich gehandhabt werden.
Kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung auch verkaufen?
Nein, ein Kennzeichen in Deutschland kann nicht verkauft oder auf eine andere Person übertragen werden. Wenn Du Dein Fahrzeug abmeldest und das Kennzeichen reservierst, bleibt es an Dich gebunden. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig, und der neue Fahrzeughalter muss ein neues Kennzeichen beantragen.