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Umweltplakette: so kommst du in die Umweltzone

    Wenn Du mit Deinem Auto in eine deutsche Innenstadt fahren möchtest, die ganz oder teilweise durch ein Verkehrsschild als Umweltzone markiert ist, brauchst Du eine Umweltplakette an Deiner Windschutzscheibe. Diese Plakette, die ursprünglich als „Feinstaubplakette“ bekannt wurde, erlaubt Dir die Einfahrt in diese Zonen. Fahrzeuge wie Pkw und Lkw, die höhere Emissionen haben, dürfen jedoch nicht einfahren.

    Die Umweltzonen wurden eingerichtet, um die Luftverschmutzung zu verringern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. In der Regel befinden sich diese Zonen in Stadtzentren und dürfen nur von Fahrzeugen mit einer bestimmten Abgasnorm befahren werden. Diese Autos müssen mit einer Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein.

    In Deutschland gibt es 39 Umweltzonen, in die man nur mit einer grünen Plakette einfahren darf. In den letzten Jahren konnten 19 dieser Zonen aufgehoben werden, da sich die Luftqualität deutlich verbessert hat. Eine Übersicht aller Umweltzonen in Deutschland findest Du beim Umweltbundesamt. Die Kommunen sind für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben verantwortlich.

     

    Kennzeichnung von Umweltzonen

    Die Verkehrszeichen zeigen Dir, wo eine Umweltzone beginnt und endet.

    Der Anfang und das Ende von Umweltzonen sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet. Auf zusätzlichen Schildern siehst Du, welche farbigen Plaketten erlaubt sind, das heißt, welche Schadstoffgruppen vom Fahrverbot ausgenommen sind. Jede Stadt kann dabei selbst festlegen, in welche Bereiche Fahrzeuge mit welcher Plakette einfahren dürfen.

    Umweltzonen

    Was ist eine Umweltplakette und wofür brauchst du sie?

    Die Umweltplakette zeigt an, wie umweltfreundlich dein Fahrzeug ist und welche Schadstoffgruppe es zugeordnet ist. Sie ist besonders wichtig, wenn du in eine Umweltzone fahren möchtest. Diese Zonen gibt es in vielen deutschen Städten, um die Luftverschmutzung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Die Umweltplakette wird auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht und ist für alle Umweltzonen in Deutschland gültig.

    Die verschiedenen Arten der Umweltplaketten

    Fahrzeuge werden basierend auf der Euro-Abgasnorm in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeteilt. Diese Verordnung der EU legt fest, welche Emissionsgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten. Je nachdem, wie viele Schadstoffe Dein Fahrzeug ausstößt, bekommst Du eine entsprechende Plakette:

    • Rote Plakette: Fahrzeuge, die nur die Euro-1-Norm oder eine schlechtere Norm erfüllen, bekommen diese Plakette. Diese Fahrzeuge sind besonders umweltschädlich und dürfen in den meisten Umweltzonen nicht mehr fahren.
    • Gelbe Plakette: Diese erhalten Fahrzeuge, die die Euro-2-Norm erfüllen. Sie sind ebenfalls in vielen Umweltzonen verboten, da sie immer noch vergleichsweise viele Schadstoffe ausstoßen.
    • Grüne Plakette: Am weitesten verbreitet ist die grüne Plakette. Sie kennzeichnet Fahrzeuge, die mindestens die Euro-4-Norm erfüllen. Mit dieser Plakette kannst Du in fast alle Umweltzonen einfahren, da diese Fahrzeuge deutlich umweltfreundlicher sind.
    • Blaue Plakette (geplant): Für die Zukunft ist eine blaue Plakette vorgesehen. Sie soll für Fahrzeuge eingeführt werden, die besonders wenig Schadstoffe ausstoßen, wie z. B. Elektroautos oder Fahrzeuge mit der Euro-6d-Norm. Diese Plakette könnte in den nächsten Jahren eingeführt werden, um den Fokus noch stärker auf die Reduzierung von Abgasen zu lenken.

    Umweltplaketten

    So findest Du die Emissions-Schlüsselnummer deines Fahrzeugs

    Die Zuordnung Deines Fahrzeugs zu einer bestimmten Schadstoffgruppe erfolgt über die Emissions-Schlüsselnummer, die in Deinen Zulassungspapieren eingetragen ist. Diese findest Du in der Zulassungsbescheinigung Teil I, genauer gesagt unter Punkt 14.1. Die letzten beiden Ziffern dieses Codes geben Auskunft über die Emissionsklasse Deines Fahrzeugs.

    Falls Deine Fahrzeugpapiere vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, findest Du die zweistellige Zahl unter dem Abschnitt „Schlüsselnummer zu 1“.

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    Umweltplakette

    Die Bedeutung von Umweltzonen

    Umweltzonen sind spezielle Bereiche in Städten, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Umweltplaketten fahren dürfen. Diese Zonen sind durch Schilder gekennzeichnet, die anzeigen, welche Plaketten dort erlaubt sind. Meistens dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in diese Zonen einfahren, während Fahrzeuge mit einer roten oder gelben Plakette ausgeschlossen werden.

    Durch die Einführung von Umweltzonen hat sich die Luftqualität in vielen Städten spürbar verbessert. Studien belegen, dass die Konzentration von Feinstaub und Stickoxiden in diesen Zonen deutlich niedriger ist als in vergleichbaren Gebieten ohne solche Beschränkungen. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Gesundheit der Bewohner aus, sondern steigert auch die Lebensqualität in diesen Städten.

    Wie kannst du die richtige Plakette für dein Fahrzeug erhalten?

    Die Schadstoffgruppe deines Fahrzeugs wird durch die sogenannte Kennzeichnungsverordnung bestimmt. Diese richtet sich entweder nach der europäischen Abgasnorm deines Fahrzeugs oder dem Datum der Erstzulassung. Es gibt vier Schadstoffgruppen: rot für besonders schadstoffreiche Fahrzeuge, gelb und grün für sauberere Fahrzeuge. Um eine Umweltplakette zu erhalten, kannst du diese bei deiner Zulassungsstelle, in Werkstätten oder beim TÜV gegen Vorlage deiner Fahrzeugpapiere beantragen. Die Kosten betragen in der Regel zwischen fünf und zehn Euro.
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    Darfst du ohne Plakette in eine Umweltzone einfahren?

    Nein, du darfst nur mit einer gültigen Umweltplakette in eine Umweltzone einfahren. Wenn du dies ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung tust, musst du mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. In Einzelfällen gibt es Ausnahmen, aber grundsätzlich ist die Einfahrt in Umweltzonen ohne die passende Plakette nicht erlaubt.

    Welche Fahrzeuge erhalten keine Umweltplakette?

    Nicht alle Fahrzeuge dürfen eine Umweltplakette führen. Besonders ältere Fahrzeuge mit hohen Schadstoffwerten, die die Euro-1-Norm nicht erfüllen, erhalten keine Plakette. Das betrifft vor allem Diesel-Fahrzeuge, die vor 1997 zugelassen wurden, und Benziner, die vor 1993 zugelassen wurden. Diese Fahrzeuge dürfen somit auch nicht in Umweltzonen fahren. Auch Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet wurden, um eine bessere Schadstoffklasse zu erreichen, sind davon betroffen.

    Wie funktioniert die Nachrüstung für eine bessere Umweltplakette?

    Hast du ein älteres Dieselfahrzeug, kannst du es nachrüsten lassen, um eine bessere Umweltplakette zu erhalten. Mit einem Partikelfilter kann beispielsweise die Schadstoffgruppe deines Autos verbessert werden. Nach der Nachrüstung erhältst du eine Bescheinigung von der Werkstatt, die du dann bei der Zulassungsstelle vorlegen kannst, um eine neue Umweltplakette zu bekommen. Diese Nachrüstung kann dir helfen, mit deinem Fahrzeug weiterhin in Umweltzonen zu fahren, ohne gegen die Vorschriften zu verstoßen.

    Gibt es Unterschiede bei Kennzeichen und Umweltplaketten im Ausland?

    Ja, es gibt Unterschiede. Während du in Deutschland eine Umweltplakette benötigst, um in Umweltzonen zu fahren, haben andere Länder teilweise andere Systeme. In einigen Ländern gibt es ähnliche Plaketten, in anderen gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Regionen oder Städte. Wenn du mit deinem Fahrzeug ins Ausland fährst, solltest du dich vorab über die dort geltenden Regeln informieren, um Bußgelder zu vermeiden.

    Wie kannst du dich vor Kennzeichen-Diebstahl und Verlust der Plakette schützen?

    Um einen Diebstahl deines Autokennzeichens oder der Umweltplakette zu vermeiden, solltest du darauf achten, dass beide sicher angebracht sind. Für Kennzeichen gibt es spezielle Halterungen aus Edelstahl, die schwieriger zu entfernen sind als normale Plastikhalterungen. Die Umweltplakette ist in der Regel gut sichtbar und fest an der Windschutzscheibe befestigt. Solltest du dennoch befürchten, dass dein Kennzeichen gestohlen werden könnte, kannst du es auch zusätzlich sichern lassen.

    Wichtig: Die Umweltplakette auf der Windschutzscheibe ist an Dein Kennzeichen gebunden. Das bedeutet, wenn sich das Kfz-Kennzeichen ändert, etwa nach einem Fahrzeugverkauf, musst Du eine neue Plakette besorgen.

    Zusätzlich ist die Plakette so gestaltet, dass sie sich beim Entfernen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Ein Umkleben ist daher nicht möglich. Wird die Windschutzscheibe zum Beispiel wegen eines Steinschlags ausgetauscht, benötigst Du ebenfalls eine neue Plakette.

    Wer braucht keine Umweltplakette?

    Einige Fahrzeugtypen sind von den Regelungen der Umweltzonen ausgenommen und benötigen daher keine Umweltplakette:

    • Motorräder, einschließlich dreirädriger Fahrzeuge.
    • Mobile Maschinen und Geräte, wie landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Arbeitsmaschinen.
    • Fahrzeuge zur medizinischen Betreuung oder zum Transport von Personen mit Behinderung, wenn im Schwerbehindertenausweis die Einträge „aG“, „H“ oder „Bl“ vermerkt sind.
    • Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und des Militärs.

    Oldtimer, die in Deutschland zugelassen sind und ein H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge) oder ein rotes 07-Kennzeichen besitzen, dürfen ebenfalls ohne Plakette in Umweltzonen fahren. Diese Ausnahme gilt auch für ausländische Oldtimer, sofern sie ähnliche Voraussetzungen erfüllen, wie ein Mindestalter von 30 Jahren und einen guten Erhaltungszustand.

    Den Oldtimer-Status eines ausländischen Fahrzeugs kannst du durch den Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA nachweisen, der bei den jeweiligen FIVA-Clubs erhältlich ist. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Alter des Fahrzeugs hervorgeht, sollte ebenfalls gut sichtbar im Fahrzeug liegen. Wenn vorhanden, auch der FIVA-Pass.

    Auch Elektrofahrzeuge sind von der Plakettenverordnung nicht ausgenommen: Trotz des eindeutigen E-Kennzeichens müssen sie zusätzlich eine grüne Umweltplakette tragen, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Auf dieser Plakette muss das komplette Kennzeichen inklusive des „E“ vermerkt sein. Lediglich in Bayern gibt es eine Ausnahmeregelung: Dort hat das Innenministerium die Polizei angewiesen, das Fehlen der Umweltplakette an E-Autos nicht weiter zu ahnden.