Was sagt das Gesetz?
Das Fahren von Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Lastwagen ohne Kennzeichen ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt sowohl für kurze Fahrten zum Supermarkt als auch für das Parken eines abgemeldeten Autos. Selbst der Weg zur Zulassungsstelle ohne Nummernschild ist verboten. Solltest Du Dein Kennzeichen verloren haben oder es gestohlen wurde, musst Du den Verlust sofort der Polizei und Deiner Versicherung melden, um ein neues Kennzeichen zu erhalten.
Wann darf man ohne Zulassung fahren?
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen das Fahren ohne Zulassung erlaubt ist. Laut Paragraph 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt. Dazu gehören Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette oder zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung.
Hier sind die Voraussetzungen:
✔ Du musst einen gültigen HU-Nachweis für das Fahrzeug vorlegen.
✔ Der Haftpflichtschutz muss bestehen, oft telefonisch mit der Versicherung vereinbar, oder du besorgst die eine eVB-Nummer.
✔ Die Route zur Zulassungsstelle muss der kürzeste Weg sein, und erlaubt sind Fahrten nur zur nächsten Zulassungsbehörde oder einer angrenzenden.
Fahrten zur Zulassungsstelle: Alternativen und Bußgelder
Es gibt Alternativen, wenn Du ohne Zulassung ein Fahrzeug nutzen möchtest:
✔ Rotes Kennzeichen: Diese sind beim Fahrzeugkauf bei einem Händler erlaubt, aber nicht für Privatpersonen.
✔ Kurzzeitkennzeichen: Diese sind für Probefahrten oder Überführungen nach Vorlage eines HU-Nachweises und bestehendem Versicherungsschutz gedacht.
Warum braucht man ein Kennzeichen?
Ein Kfz-Kennzeichen hat mehrere wichtige Funktionen. Es hilft dabei, Dein Fahrzeug eindeutig zu identifizieren, was in der großen Menge an Autos auf den Straßen unerlässlich ist. Außerdem gibt das Kennzeichen Auskunft über die Zulassung und die nächste Hauptuntersuchung Deines Fahrzeugs. Darüber hinaus zeigt es die Art des Fahrzeugs an, sei es ein privates Auto, eine landwirtschaftliche Maschine oder ein E-Auto.
Was gilt bei Moped, E-Scooter & Co?
Zu den zulassungsfreien Fahrzeugen gehören Leichtkrafträder wie Mofas, Mopeds, Scooter oder motorisierte Krankenfahrstühle. Diese Fahrzeuge musst du nicht bei der Zulassungsbehörde anmelden, aber du brauchst trotzdem einen gültigen Versicherungsschutz.
Dieser Versicherungsschutz wird durch ein Versicherungskennzeichen sichtbar gemacht. Um ein Versicherungskennzeichen zu bekommen, wählst du einfach eine Kfz-Versicherung aus und bezahlst den Jahresbeitrag. Die Versicherung schickt dir dann pünktlich zum neuen Versicherungsjahr das aktuelle Kennzeichen zu.
Ohne Versicherungskennzeichen zu fahren, kann Bußgelder ab 40 Euro nach sich ziehen. In schlimmen Fällen kann es sogar zu weiteren Sanktionen kommen. Fahrer
von Leichtkrafträdern wurden in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz mit Strafanzeigen konfrontiert. Daher ist es wichtig, stets einen gültigen Versicherungsschutz zu haben.
Was tun, wenn dein Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren ging?
Wenn dein Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren ging, melde den Diebstahl oder Verlust sofort der Polizei. Dein Kennzeichen könnte missbräuchlich verwendet werden und dir schaden. Du darfst dein Fahrzeug erst wieder fahren, wenn du ein neues Kennzeichen von der zuständigen Zulassungsstelle erhalten hast.
Was, wenn dein Kennzeichen nicht mehr lesbar ist?
Ist dein Kennzeichen nicht mehr lesbar, musst du es von der zuständigen Zulassungsstelle ersetzen lassen. Du darfst das alte Kennzeichen behalten. Das Fahren mit einem unleserlichen Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 5 Euro bestraft.
Kannst du dein Kennzeichen auch im Auto mitführen?
Nein, das Kennzeichen muss vorn am Auto angebracht sein. Wenn du das Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe klemmst, verstößt du gegen die Regeln. Selbst die Angst vor Autodieben rechtfertigt nicht das Aufbewahren der Nummernschilder im Fahrzeuginneren. Auch wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz steht, muss das Kennzeichen korrekt angebracht sein. Dies hat auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Az. 12 LA 16/08).
Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen Bußgelder, Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Beachte, dass Fahrzeuge wie Leichtkrafträder oder Sportanhänger keine Zulassung benötigen, jedoch eine Betriebserlaubnis.