Der Fahrzeugbrief, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt, ist eines der wichtigsten Dokumente für jedes Fahrzeug.
Er zeigt, wer der rechtmäßige Halter eines Fahrzeugs ist und enthält wichtige Informationen über das Auto.
Seit 2005 gibt es die einheitliche Zulassungsbescheinigung in der EU, bestehend aus Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief).
Was Du darüber wissen musst, erfährst Du hier.
Was steht im Fahrzeugbrief?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs, Informationen zur Zulassung sowie Angaben zum aktuellen und eventuell früheren Halter. Es sind die letzten zwei Fahrzeughalter aufgeführt, wobei der aktuelle Halter in der rechten Spalte und der Vorhalter in der linken steht. Außerdem gibt das Dokument die Gesamtzahl der bisherigen Halter an, ohne deren Namen und Adressen anzuzeigen. Nach der zweiten Umschreibung des Fahrzeugs wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.
Wofür benötigst Du den Fahrzeugbrief?
Du brauchst den Fahrzeugbrief bei der Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs und beim Kauf oder Verkauf eines Autos. Wenn Du das Kennzeichen bei einem Wohnsitzwechsel mitnehmen möchtest, reicht allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I aus.
Wie bewahrst Du den Fahrzeugbrief sicher auf?
Bewahre den Fahrzeugbrief niemals im Auto auf. Es ist sicherer, ihn an einem sicheren Ort wie einem Tresor oder Bankschließfach aufzubewahren. Im Gegensatz dazu musst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I immer im Auto mitführen, da sie die amtliche Genehmigung für die Teilnahme am Straßenverkehr dokumentiert.
Was tun bei Verlust des Fahrzeugbriefs?
Melde den Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs umgehend bei der zuständigen Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust an das Kraftfahrt-Bundesamt, welches den Vorgang für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Wird der Fahrzeugbrief nicht innerhalb dieser Frist gefunden, kann ein neuer ausgestellt werden. Der Prozess dauert mindestens 6 Wochen und kostet etwa 70 Euro, inklusive der Kosten für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wie wirkt sich eine Kfz-Finanzierung auf den Fahrzeugbrief aus?
Bei einer Finanzierung behält das Kreditinstitut den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Du erhältst lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Erst nach der vollständigen Bezahlung des Fahrzeugs bekommst Du den Fahrzeugbrief ausgehändigt. Bei einem Leasing bleibt der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft, da sie Eigentümer des Fahrzeugs bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sind eng miteinander verbunden, haben aber unterschiedliche Funktionen. Der Fahrzeugbrief belegt, wer der rechtmäßige Halter eines Fahrzeugs ist und enthält umfassende Informationen über das Fahrzeug, wie die Anzahl der Vorbesitzer. Er sollte sicher aufbewahrt werden und nur bei Bedarf, etwa bei einem Verkauf oder bei der Ummeldung des Fahrzeugs, verwendet werden.
Der Fahrzeugschein hingegen ist immer im Fahrzeug mitzuführen, da er die aktuelle Genehmigung für die Teilnahme am Straßenverkehr darstellt. Er enthält ebenfalls technische Daten des Fahrzeugs, allerdings in weniger detaillierter Form als der Fahrzeugbrief.
Können Fahrzeugbrief und Kennzeichen zusammen reserviert werden?
Nein, der Fahrzeugbrief und das Kennzeichen sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Fahrzeugbrief wird Dir beim Kauf oder der Anmeldung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle ausgestellt. Wenn Du hingegen ein spezielles Kennzeichen reservieren möchtest, wie beispielsweise ein Wunschkennzeichen, kannst Du dies separat bei der Zulassungsstelle vornehmen. Die Kennzeichenreservierung ist oft gegen eine Gebühr möglich und sollte rechtzeitig erfolgen, um sicherzustellen, dass Dein gewünschtes Kennzeichen noch verfügbar ist.
Was passiert bei einer Namens- oder Adressänderung?
Bei einer Namens- oder Adressänderung muss in der Regel nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aktualisiert werden. Der Fahrzeugbrief bleibt dabei unverändert. Sollte jedoch eine umfassende Änderung erforderlich sein, wie etwa bei der Änderung des Fahrzeughalters, muss auch der Fahrzeugbrief angepasst werden. Hierbei wird die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt und der alte Fahrzeugbrief ersetzt.
Muss der Fahrzeugbrief bei einer Reise ins Ausland mitgeführt werden?
Bei Fahrten ins Ausland ist es in der Regel ausreichend, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuführen. Der Fahrzeugbrief sollte aus Sicherheitsgründen nicht im Fahrzeug gelassen werden, auch nicht bei Reisen ins Ausland. Bei einer Polizeikontrolle im Ausland genügt in den meisten Fällen die Vorlage des Fahrzeugscheins, um die Halterdaten und die Fahrzeugberechtigung nachzuweisen.