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Vergabesystem der Kfz Kennzeichen in Deutschland

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Kennzeichenrecht in Deutschland

In Deutschland benötigt jedes Kraftfahrzeug gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ein Kfz-Kennzeichen. Dieses zeigt, zusammen mit der Zulassungsbescheinigung an, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Die Kennzeichen werden von den zuständigen Zulassungsstellen (Strassenverkehrsamt, Zulassung, Bürgerbüro etc.) ausgegeben.
Das Vergabesystem der KFZ-Kennzeichen in Deutschland ist für alle 16 Bundesländer einheitlich geregelt.

Gestaltung der Kfz-Kennzeichen

Ein Kfz-Kennzeichen besteht aus zwei Teilen:

Unterscheidungszeichen: Bis zu drei Buchstaben, die den Zulassungsbezirk anzeigen, zum Beispiel die Landkreise oder kreisfreien Städte in den einzelnen Bundesländern.
Erkennungsnummer: Ein oder zwei Buchstaben, gefolgt von bis zu vier Ziffern.

Zwischen diesen beiden Teilen sind die Prüfplakette und das Siegel der Zulassungsbehörde angebracht.


Arten von Kennzeichen

Es gibt verschiedene Arten von Kfz-Kennzeichen, unter anderem:

Saisonkennzeichen
Grüne Kennzeichen
E-Kennzeichen
Wechselkennzeichen
Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Rote Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Versicherungskennzeichen

Wunschkennzeichen

Viele Autofahrer möchten ihr Kennzeichen individuell gestalten. Bei den Zulassungsstellen kann man gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen reservieren. Dies ist auch online möglich.

Beispiel eines Kennzeichens in Deutschland

Kennzeichenvergabesystem in Deutschland

Ein herkömmliches Kfz-Kennzeichen besteht also aus zwei Teilen. Der erste Teil, das Unterscheidungszeichen, besteht aus 1 bis 3 Buchstaben und steht zwischen dem Euro-Feld und den Zulassungsplaketten. Es zeigt an, in welcher Stadt oder welchem Kreis das Fahrzeug zugelassen ist. Zum Beispiel steht „LIP“ für den Kreis „Lippe“ in Nordrhein-Westfalen.

Nach den Plaketten folgen 1 oder 2 Buchstaben als Erkennungszeichen, in diesem Fall „GK“, und danach eine 1 bis 4-stellige Zahl, hier „233“.

Insgesamt darf das Kennzeichen maximal 8 Zeichen haben.

Bei der oder den Zulassungsstelle(n) des Kreises Lippe ist das Fahrzeug somit unter „LIP-GK 233“ registriert.

Die Entwicklung des Kennzeichensystems nach 1948:

Schon 1950 wurden Überlegungen angestellt, das damals aktuelle System der Besatzungskennzeichen zu ersetzen. Seit 1948 wurden Fahrzeuge in den Besatzungszonen (ab 1949 in der französischen Zone) mit diesen Kennzeichen registriert. Der Grund für eine Änderung war, dass die verfügbaren Kennzeichen immer knapper wurden. Das bisherige System, das hauptsächlich aus Ziffernkombinationen bestand und durch unterschiedliche Zonenkennungen wie „AB“ oder „BN“ ergänzt wurde, konnte die steigende Zahl der zugelassenen Fahrzeuge nicht mehr bewältigen.

Fachleute aus den Verkehrsministerien von Bund und Ländern setzten sich daher zusammen, um ein neues Kennzeichensystem zu entwickeln, das bereits am 1. Januar 1951 eingeführt werden sollte. Dieses neue System sollte nicht mehr nur aus Ziffern bestehen, sondern auch Buchstabenkürzel für den jeweiligen Ort oder Kreis enthalten. Geplant war, dass nach diesen Buchstabenkürzeln eine Registriernummer folgt, wobei die erste Ziffer die Fahrzeugart angibt. Außerdem war ein Streifen in den Farben der deutschen Nationalflagge (Schwarz-Rot-Gold) am linken Rand des Nummernschilds vorgesehen.

Die erarbeitete Verordnung passierte ohne größere Hürden alle Instanzen. Allerdings hatten die Alliierten den Deutschen nach den damals geltenden Kontrollratsgesetzen noch nicht die Regelung der Kraftfahrzeug-Kennzeichnung übertragen. Daher musste das gesamte Projekt vorerst auf Eis gelegt werden, während die Zahl der verfügbaren Kennzeichen weiter abnahm.

Um diesem Problem zu begegnen, vergaben einige Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, später auch Niedersachsen und Baden-Württemberg, Kennzeichen doppelt. Sie ließen einfach den Zonenbuchstaben weg, wobei „A“ für „Amerikanisch“ und „B“ für „Britisch“ stand.

1954: Welches System gewinnt?

Ende September 1954, nachdem Deutschland die Kontrolle über die Regelung der Kfz-Kennzeichen zurückerlangt hatte, nahmen sich die Experten der Verkehrsministerien erneut der Kennzeichnungsfrage an. Im Oktober 1955 fand eine weitere Konferenz statt, bei der drei verschiedene Vorschläge für neue Kennzeichen-Systeme erörtert wurden:

  1. Das 1951er Modell:
    Ein Buchstabenkürzel für die Zulassungsstelle, gefolgt von einer rein numerischen Erkennungsnummer, beispielsweise [LIP-1147] oder [1147-LIP].
  2. Der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums (BVM):
    Ein Buchstabenkürzel für die Zulassungsstelle, gefolgt von einer alphanumerischen Erkennungsnummer, wie [A 155-LIP] oder [LIP-A 155].
  3. Das Konzept des Ausschusses für Wirtschaft und Verwaltung (AWV):
    Ein ähnlicher Ansatz wie der des BVM, jedoch mit einer Zuordnungsnummer anstelle des Buchstabenkürzels für die Zulassungsstelle. Diese Zuordnungsnummer hätte auch als Postleitzahl oder Telefonvorwahl genutzt werden können, beispielsweise [155-A 524].

1955/1956: Die Entscheidung fiel schließlich zugunsten des Vorschlags des BVM, da die Mehrheit der Länder diesen bevorzugte.

Schon 1951 wurden für alle Städte und Landkreise spezifische Buchstabenkürzel festgelegt, die sich von den Namen der Kreisstädte ableiteten. Diese Liste, die 487 verschiedene Kürzel umfasste, bildete die Grundlage für die ab dem 1. Juli 1956 beginnende Umkennzeichnung der Fahrzeuge. Kurz vor Beginn der Umkennzeichnung wurden noch einige Änderungen vorgenommen, entweder auf Antrag oder aus anderen Gründen.

Und dann kam die Wiedervereinigung.

Die größte Herausforderung für das Kfz-Kennzeichen System in Deutschland war die Wiedervereinigung und der Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990. Dabei mussten 201 neue Unterscheidungszeichen für die über 200 Kreise und kreisfreien Städte der ehemaligen DDR eingeführt werden. Diese Kennzeichen waren allerdings bereits 1951 festgelegt worden und konnten daher einfach reaktiviert werden.

Aufgrund der wirtschaftlichen Schwäche einiger kleinerer Kreise in den neuen Bundesländern waren jedoch auch hier Gebietsreformen notwendig. Zwischen 1993 und 1996 wurden viele dieser kleinen Kreise zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengelegt.

Man spricht in dem Zusammenhang von der Kennzeichenliberalisierung.

Durch diese Reform können Landkreise und kreisfreie Städte, die Rechtsnachfolger von aufgelösten Landkreisen und Städten sind, mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen bei der Fahrzeugzulassung verwenden. Diese zusätzlichen Unterscheidungszeichen bestehen aus den ursprünglichen Kürzeln der aufgelösten Landkreise und Städte, die heute im Gebiet des aktuellen Verwaltungsbezirks liegen. Dadurch haben die heutigen Verwaltungsbezirke die Möglichkeit, eine größere Vielfalt an Kennzeichen zu vergeben.

Die möglichen Kennzeichenkombinationen:

Hieraus kannst du die vielen Kombinationsmöglichkeiten, je nach Gruppe, ersehen.
Hinzu kommen seid einigen Jahren auch noch die Kennzeichnungen für das H-Kennzeichen oder auchd as E-Kennzeichen.

System Berechnung mögliche Kombinationen
Gruppe A = (??? – A 1 bis ??? Z 999) 26 x 999 25.974
Gruppe B = (??? – AA 1 bis ??? ZZ 99) 26 x 26 x 999 66.924
Gruppe C = (??? – AA 100 bis ??? ZZ 999) 26 x 26 x 999 608.400
Gruppe D = (??? – A 1000 bis ??? Z 9999) 26 x 9000 234.000
Gruppe E = (??? – AA 1000 bis ??? Z 9999) 26 x 26 x 9000 6.084.000
Gesamt: 7.019.298

Die Einführung der Euro-Kennzeichen:

Mit der Einführung der sogenannten fälschungserschwerenden Schrift, auch FE-Schrift genannt, zusammen mit den neuen EU-Kennzeichen, hat die wesentliche Entwicklung der deutschen Kfz-Kennzeichen (bisher DIN Kennzeichen) einen vorläufigen Abschluss gefunden.

Das Euro-Kennzeichen, offiziell Kfz-Kennzeichen mit EU-Kennung, wurde in der Europäischen Union eingeführt, um die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten zu symbolisieren. Es hat ein blaues Band am linken Rand des Nummernschildes. Oben befinden sich die zwölf gelben Sterne der europäischen Flagge, und darunter ist der Ländercode in Großbuchstaben abgebildet. Die Farbe des Länderkürzels ist meist weiß, in einigen Ländern wie den Niederlanden jedoch gelb. In Dänemark und Finnland ist das Europa-Symbol nicht vorgeschrieben und daher optional.