Kurzzeitkennzeichen sind eine praktische Lösung, wenn Du ein nicht zugelassenes Auto für eine Probefahrt oder Überführung nutzen möchtest. Diese speziellen Kennzeichen sind auf maximal fünf Tage begrenzt und nur für bestimmte Fahrten zugelassen. Sie sind nicht für den internationalen Einsatz gedacht, sondern gelten nur für Fahrten in Deutschland. Du kannst sie bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen und benötigst einige wichtige Unterlagen. Hier erfährst Du, wie Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragst, welche Voraussetzungen es gibt und was Du beachten musst.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Autokennzeichen, das für maximal fünf Tage gültig ist. Es darf nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und ist nicht für den regulären Straßenverkehr vorgesehen. Auf dem rechten Rand des Kennzeichens ist das Ablaufdatum sichtbar.
Wie kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, musst Du Dich an die Kfz-Zulassungsstelle an Deinem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs wenden. Die Beantragung ist relativ einfach, Du benötigst jedoch einige wichtige Unterlagen. Dazu gehören eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Dein Personalausweis sowie der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), falls das Fahrzeug bereits älter ist.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsstelle belaufen sich auf etwa 13 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Schilderpaar (rund 25 Euro) sowie die Versicherungsprämie, die je nach Versicherung unterschiedlich hoch ausfällt. Manche Versicherer bieten günstigere Konditionen an, wenn Du das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen anmeldest.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigst Du in der Regel folgende Dokumente:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder CoC-Papiere
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Firmen)
- Vollmacht, falls Du im Auftrag handelst
Kann ich ein Fahrzeug ohne Hauptuntersuchung fahren?
Fahrzeuge, die keine gültige Hauptuntersuchung haben, dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen zur nächstgelegenen Prüfstation im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk gefahren werden. Das Fehlen der HU wird im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt, sodass nur Fahrten zur HU erlaubt sind.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland?
Das Kurzzeitkennzeichen ist eine nationale Kennzeichnung und gilt vorwiegend in Deutschland. In einigen Nachbarländern wie Österreich und der Schweiz wird es jedoch toleriert. In anderen Ländern, wie Belgien oder Frankreich, kann es zu Problemen bei der Einreise kommen. Daher solltest Du Dich vorher erkundigen, ob das Kurzzeitkennzeichen im Zielland akzeptiert wird.
Welche Fahrten sind mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt?
Mit einem Kurzzeitkennzeichen darfst Du ausschließlich Probefahrten, Überführungsfahrten oder Fahrten zur nächsten HU-Prüfstelle durchführen. Andere Fahrten, wie etwa Urlaubsreisen oder private Fahrten, sind streng verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Was kostet die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kosten für die Versicherung eines Kurzzeitkennzeichens hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Fahrzeugtyp und dem Versicherungsunternehmen. Meist handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die für den Zeitraum von fünf Tagen gilt. Es können zusätzlich Tarife für Teil- oder Vollkaskoversicherungen angeboten werden. Einige Versicherungen bieten an, die Kosten zu verrechnen, wenn das Fahrzeug anschließend dauerhaft bei ihnen versichert wird.
Kostenübersicht für ein Kurzzeitkennzeichen | Ungefährer Betrag |
---|---|
Verwaltungsgebühren | ca. 13 € |
Schilderpaar | ca. 25 € |
Versicherung | je nach Versicherer |
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage. Das Ablaufdatum ist auf dem gelben Streifen am rechten Rand des Kennzeichens sichtbar eingetragen. Nach Ablauf dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Was passiert bei einem Mangel während der HU?
Wenn bei der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt wird, darfst Du mit dem Kurzzeitkennzeichen weiterhin Fahrten zur Reparatur und zurück zur Prüfstelle durchführen, allerdings nur im Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk. Wenn das Fahrzeug jedoch als verkehrsunsicher eingestuft wird, sind keine weiteren Fahrten erlaubt.
Ist eine Zulassung im Ausland möglich?
Das Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich für Fahrten in Deutschland gedacht. In einigen Ländern wie Österreich und der Schweiz wird es allerdings akzeptiert. In anderen Ländern, wie Frankreich und Belgien, kann die Einreise verweigert werden. Eine unzulässige Fernzulassung, bei der Du das Kennzeichen erst im Ausland am Fahrzeug anbringst, ist illegal und kann zu hohen Strafen führen.
Welche Strafen drohen bei Missbrauch?
Solltest Du das Kurzzeitkennzeichen für unzulässige Fahrten nutzen oder es ohne gültigen Versicherungsschutz verwenden, drohen empfindliche Bußgelder. Das Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige Hauptuntersuchung oder die Nutzung des Kennzeichens außerhalb der zulässigen Fahrtzwecke kann ebenfalls zu Sanktionen führen.