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So findest du den Halter eines Kfz anhand des Kennzeichens heraus

Es gibt viele Gründe, warum du wissen möchtest, wem ein Kfz-Kennzeichen gehört. Aber es ist nicht einfach, umfassende Auskünfte über den Fahrzeughalter zu erhalten. Der Datenschutz spielt in Deutschland eine große Rolle. Um die Halterdaten eines Fahrzeugs zu bekommen, musst du ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen.
Hier erfährst du alles rund um die Halterabfrage, Halterdaten und die Frage: „Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?“

Alle wichtigen Infos auf einen Blick:

Wichtig: Es muss grundsätzlich ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Privatpersonen können bei Zulassungsstellen und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft über den Fahrzeughalter erhalten.
Berechtigtes Interesse bedeutet beispielsweise Schäden im Straßenverkehr oder Unterhaltsansprüche.
Die Halterabfrage kostet 5,10 €.

Halterdaten herausfinden: Was bedeutet „berechtigtes Interesse“?

Um herauszufinden, wer der Halter eines bestimmten Fahrzeugs ist, brauchst du triftige Gründe – auch „berechtigtes Interesse“ genannt. Aber was genau bedeutet das?

Kfz-Halter ermitteln in Verkehrsbelangen

Du kannst die Halterdaten nur erfahren, wenn du eine rechtliche Handhabe gegen den Fahrzeughalter hast. Das regelt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Paragraph 39. Hier einige Beispiele:

Fahrerflucht: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar und wird nach Paragraph 142 StGB geahndet.
Tankbetrug: Personen stehlen Benzin oder Diesel an Tankstellen.
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Dazu gehören Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Privatpersonen können eine Halterermittlung also nur durchführen, wenn sie durch den Halter im Straßenverkehr geschädigt oder gefährdet wurden. Rechtsanwälte und Behörden haben meist mehr Möglichkeiten, einen Fahrzeughalter zu ermitteln.

Sonderfall Unterhalt

Eine Halterermittlung ist auch möglich, wenn es um Unterhaltsansprüche geht. In solchen Fällen interessiert dich weniger die Frage „Wem gehört das Kennzeichen?“, sondern wo sich der Unterhaltspflichtige aufhält oder gemeldet ist.

Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter erhält Unterhalt vom Vater ihres Kindes. Dieser taucht unter und stellt die Zahlungen ein. Das einzige, was bekannt ist, ist sein Fahrzeugkennzeichen. Das Kennzeichen kann Aufschluss über den Wohnort des Vaters geben.

Wie bekommt man Halterdaten: Fahrzeughalter ausfindig machen

Möchtest du die Halterdaten eines Fahrzeugs herausfinden, brauchst du triftige Gründe. Dazu gehören die oben genannten – also die Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Welche Halterdaten kann man in Erfahrung bringen?

Laut Paragraph 39 StVG erhältst du, sofern berechtigtes Interesse vorliegt, folgende Fahrzeug- und Halterdaten:

Familienname
Vornamen
Anschrift
Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
Name und Anschrift des Versicherers
Gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
Kraftfahrzeugkennzeichen

Diese Daten werden entweder von der örtlichen Zulassungsbehörde oder dem Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt.

Halterabfrage durch die Polizei

Wenn es zu einem Unfall kommt und die Polizei gerufen wird, können die Beamten vor Ort direkt eine Halterabfrage durchführen. Als Privatperson musst du das dann nicht mehr selbst erledigen. Die Polizisten übermitteln das Kennzeichen an ihre Zentrale und erhalten schnell die Informationen, wer der Halter des Fahrzeugs ist. Das ist besonders wichtig, wenn der Fahrzeughalter nicht in der Nähe ist.

Wie du Fahrzeug- und Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt herausfindest

Wenn du wissen möchtest, wem ein Kfz-Kennzeichen gehört, hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst entweder bei der örtlichen Zulassungsstelle nachfragen oder einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Die Gebühren für diese Auskunft betragen bundesweit einheitlich 5,10 €.

Wichtige Informationen zur Auskunft

Es gibt verschiedene Arten von Auszügen, die du anfordern kannst:

  1. Online-Auskunft: Jeder, der einen Ausweis mit elektronischer Ausweisfunktion besitzt, kann diese Auskunft bequem von zu Hause aus durchführen. Sie enthält Informationen über alle Fahrzeuge, die aktuell auf den Anfragenden zugelassen sind. Dies ist praktisch eine „Selbstauskunft“.
  2. Auskunft über den Verbleib eines Fahrzeugs: Diese Option ist vor allem für Versicherungsunternehmen gedacht, die herausfinden möchten, wo ein Fahrzeug nach einem Diebstahl geblieben ist. Die Kosten für diese Art der Auskunft liegen aktuell (Stand: September 2019) bei 6,10 € pro Fahrzeug und Anhänger.
  3. Einfache Registerauskunft nach § 39 StVG: Hier erhältst du Informationen über die Halterdaten anhand des Fahrzeugkennzeichens oder der Fahrzeugidentifikationsnummer.
  4. Erweiterte Registerauskunft nach § 39 StVG: Diese Auskunft liefert dir die Halter- und Fahrzeugdaten, selbst wenn du nur die Personalien des Halters angibst.

Antragstellung und Nachweise

Um eine der Registerauskünfte nach § 39 StVG zu erhalten, solltest du ein Schreiben an das KBA formulieren. In diesem Schreiben muss klar ersichtlich sein, warum es notwendig ist, die Halter- oder Fahrzeugdaten zu erfahren.

Das KBA beschreibt die Anforderung der „Glaubhaftmachung“ wie folgt: „Glaubhaftmachung ist die Angabe nachprüfbarer Sachverhalte bzw. die Vorlage/Beifügung entsprechender Nachweise.“ Dies können beispielsweise Anwaltskorrespondenz, der Schriftwechsel mit deiner Versicherung oder ein Aktenzeichen der Polizei sein.

Mit diesen Informationen bist du gut gerüstet, um den Halter eines Fahrzeugs herauszufinden, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.

Besitzverhältnisse: Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?

Die Frage „Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?“ lässt sich auch anders verstehen. Der Besitzer eines Kennzeichens ist immer der Fahrzeughalter. Er kauft das Kennzeichen oder Wunschkennzeichen entweder beim Schildermacher vor Ort oder online. Mit der Bezahlung gehören die Kennzeichen dann ihm.